Zugewinnausgleich | Selbstständiger Handelsvertreter: i.d.R. kein Goodwill
Bei einer von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (BGH 4.12.13, XII ZB 534/12, MDR 14, 160 Abruf-Nr. 140242 ).
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