Zugang der Kündigungserklärung: Einwurf in den Briefkasten – Kündigungsschreiben gilt als zugegangen
Wird am Vormittag das Kündigungsschreiben in den Briefkasten geworfen, so gilt die Kündigung an diesem Tag als zugegangen. Ab diesem Zeitpunkt berechnet sich die Frist für eine Kündigungsschutzklage, so entschied das LAG Rheinland-Pfalz. Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Zugang'...Mehr zum Thema 'Briefkasten'...
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