Wie teilt man eine Invalidenrente in der bAV?
Das neue Versorgungsausgleichsrecht, das im Herbst 2009 in Kraft getreten ist, kennt auch die Teilung von Invaliditätsrenten. Doch wie kann hier eine gerechte Teilung erfolgen? Was passiert, wenn z.B. bei einem Versicherungsvertrag das nötige Deckungskapital in erheblicher Höhe aufgrund einer Invalidität ansteigt? Muss dann der nicht invalide Ausgleichsberechtigte auch an diesem Betrag beteiligt werden und verliert der Ausgleichsverpflichtete ersatzlos einen Teil der Versorgung? Diese Fragen beschäftigen Arbeitgeber wie Versicherer schon seit längerem. Nun hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG Zweibrücken, 03.12.2013 - 6 UF 39/13) dazu eine salomonische Antwort gefunden.
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