Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Reparatur von Kaskoschäden
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, 12.11.2013 - 4 U 31/13) handeln Kfz-Werkstätten wettbewerbswidrig, wenn sie bei der Reparatur von Kaskoschäden mit Selbstbeteiligung Gutscheine für Folgeaufträge versprechen.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de