Wer trägt die Beweislast für unerwünschte E-Mail-Werbung?
Wirbt ein Unternehmen per E-Mail, muss es im Streitfall darlegen und beweisen, dass der Verbraucher der Werbung vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Kann das Unternehmen den Beweis nicht liefern, stellt die Werbung eine unzumutbare Belästigung dar und ist damit unzulässig.
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