Wer muss für den Astschnitt bezahlen?
Verweigert ein Grundstückseigentümer beständig den Rückschnitt seiner Bäume, die ein Nachbargrundstück wesentlich beeinträchtigen, darf der Nachbar einen Baumdienst beauftragen, das Gehölz zu entfernen. Der Baumeigentümer muss die Rechnung dafür bezahlen.
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