Wenn die Betriebsbeschreibung in der Haftpflichtversicherung nicht passt
Ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 06.09.2013 - 1 O 209/12 zeigt, wie wichtig eine treffende und ausreichende Umschreibung des zu versichernden Tätigkeitsbereichs in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für eine tatsächliche Absicherung des Betriebes ist.
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