Verjährung von festgestellten Haftpflichtansprüchen nach 30 Jahren
Ein Haftpflichtversicherer muss in bestimmten Konstellationen damit rechnen, sich bei lange zurückliegenden Schäden nicht auf Verjährungsfristen berufen zu können. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, 19.12.2013 - 1 U 67/13).
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