Urteil Auffahrunfall - Wenn ein anderes Fahrzeug einfach "reinzieht"
Bei Auffahrunfällen spreche zwar der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden. Nicht aber, wenn ein anderes Fahrzeug vorausgefahren ist und unmittelbar vor dem Unfall die Fahrspur gewechselt hat. Hier spricht der Anschein für eine Missachtung der Sorgfaltspflicht des Spurwechslers.
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