UmsatzSteuer | Abrechnung gekündigter Verträge: Fiskus will Umsatzsteuer auf gesamten Rechnungsbetrag
Das Finanzamt hat eine neue Einnahmequelle entdeckt: Die Umsatzsteuer bei vorzeitig gekündigten Planungsverträgen. Umsatzsteuersonderprüfer stellen sich nämlich urplötzlich auf den Standpunkt, dass Sie auch auf das Honorar für die nicht mehr erbrachten Leistungen Umsatzsteuer berechnen und abführen müssen. Wappnen Sie sich für Betriebsprüfungen und entwerfen Sie Ihre individuelle Abrechnungsstrategie, wenn ein Vertrag in Zukunft gekündigt wird.
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