Syndikusanwälte und die Rentenversicherung: Grundsatzurteil kommt früher als erwartet
Überraschend schnell hat jetzt der 5. Senat des BSG nach der Übernahme mehrerer Verfahren zum Jahreswechsel terminiert. Schon am 3. April 2014 will das Gericht die ersten Verfahren zur Befreiung der Syndikusanwälte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verhandeln. Martin W. Huff berichtet.
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