Sozialversicherungen dürfen nicht trödeln

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Sozialversicherungen dürfen nicht trödeln

(verpd) Unangemessene Verzögerungen bei der Versorgung eines gesetzlich Versicherten mit einem Hilfsmittel können dazu führen, dass ein Sozialversicherungs-Träger per gerichtlichem Eilentscheid dazu verpflichtet wird, die Auswahl eines bestmöglichen Hilfsmittels einem Fachbetrieb zu übertragen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor (Az. L 2 R 438/13 ER).

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