Reiserücktrittsversicherung: Jobwechsel nicht immer mitversichert
Eine Familie bleibt trotz Reiserücktrittsversicherung auf den Stornokosten von 1 260 Euro für einen Thailandurlaub im Wert von 6 304 Euro sitzen. Der verbeamtete Ehemann wurde von seinem Dienstherrn aufgefordert, einen neuen Arbeitsplatz an einem anderen Ort anzutreten. Die Thailandreise fiel in den Umzugszeitraum, deshalb sagte die Familie den Urlaub ab. In den Bedingungen des Rücktrittsversicherers war geregelt, dass die „unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson“ mitversichert sind. Doch der Versicherer wollte nicht zahlen.
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