OFD Kommentierung: 44-Euro-Freigrenze gilt nicht für Zukunftssicherungsleistungen
Im Jahr 2013 hatte das BMF erklärt, dass Beiträge des Arbeitgebers für Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitnehmers nicht unter die 44-Euro-Freigrenze fallen, da sie Barlohn darstellen. Nun wies die OFD Frankfurt ihre Finanzämter an, anderslautende Anrufungsauskünfte ab 2014 zu widerrufen. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Sachbezug'...Mehr zum Thema 'Freigrenze'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'...
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