Nach Totalschaden - Tankinhalt als ersatzfähiger Schaden
Nach Urteil des AG Solingen (Az. 12 C 638/12), kann nach einem Verkehrsunfall bei einem Totalschaden der restliche Tankinhalt ein ersatzfähiger Schaden darstellen. Da nicht weitergefahren werden könne, sei der Kraftstoff nutzlos.
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