Lebensversicherung: HDI muss unzulässige Klauseln streichen
Das Landgericht Köln hat den Lebensversicherer HDI verurteilt, unzulässige Klauseln in seinen privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen nicht mehr zu verwenden (Az. 26 O 317/13). Dies gilt auch für bestehende Verträge. Es geht um die Regelungen zur Beitragsfreistellung und zur Kündigung.
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