Kostenausgleich zu vereinbaren ist rechtens
Das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung ist laut Bundesgerichtshof rechtsgültig. Nachdem die Diskussion um Netto– und Brutto–Policen sowie die vermeintlich fehlende Transparenz bei Honorarvergütung angezweifelt wurde, sprach der BGH jetzt ein Machtwort.
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