Irreführende Werbung: Das Bewerben einer rechtlichen Selbstverständlichkeit ist unzulässig
Stellt ein Reiseveranstalter die rechtlich vorgeschriebene Übersendung des Sicherungsscheins unmittelbar nach Buchung der Reise als besonderen Vorteil in der Werbung für sein Unternehmen heraus, so handelt er wettbewerbswidrig. Mehr zum Thema 'Unlautere Werbung'...Mehr zum Thema 'unlauterer Wettbewerb'...
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