Handwerkerpfusch: Verhängnisvoller Friseurbesuch
(verpd) Hat ein Kunde durch eine fehlerhafte Behandlung beim Friseur einen irreparablen Schaden erlitten, muss er sich nicht mit einem vergleichsweise niedrigen Schmerzensgeld abspeisen lassen. Dabei greifen Verweise auf andere Fälle von Schmerzensgeld-Ansprüchen nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil entschieden (Az. 12 U 71/13).
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