Handwerker ergreift keine Sicherungsmaßnahmen - Haftet der private Bauherr?
Nach Entscheidung des OLG Hamm (Az. 11 W 15/14), ist ein privater Bauherr im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
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