FG Brandenburg: Keine Riester-Förderung für Beamte ohne fristgemäße Einwilligung in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten
Die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) führt zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Förderung). Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 09.01.2014 entschieden. Bei der in § 10a EStG für Besoldungsempfänger geforderten Einwilligungserklärung handele es sich um eine konstitutive Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage. Das FG hat die Revision zugelassen (Az.: 10 K 14031/12). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell