Entscheidung des BGH: Tchibo durfte online keine Versicherung anbieten
Durfte Tchibo auf seiner Webseite Versicherungen verkaufen? Nein, entscheidet der BGH: Tchibo sei wie ein Versicherungsvermittler aufgetreten – dafür müsste es aber unter anderem als Versicherungsmakler registriert sein.
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