Diskriminierung und AGG-Entschädigung: Keine Entschädigung, wenn Schwerbehinderung bei Bewerbung nicht klar benannt wird
Hat ein Bewerber im Bewerbungsschreiben nur versteckte Hinweise auf seine Schwerbehinderung genannt, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung; wenn er nicht um Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Mehr zum Thema 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)'...Mehr zum Thema 'Entschädigung'...Mehr zum Thema 'Diskriminierung'...Mehr zum Thema 'Schwerbehinderte'...
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