Das Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk" und die Beweiskraft
Dass man mithilfe des Sendeprotokolls beim Fax den Zugang beim Empfänger beweisen könne, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Von den Gerichten wird dies mehrheitlich verneint: Der "OK-Vermerk" sei kein Bewies, lediglich ein Indiz, so auch bis zuletzt der Bundesgerichtshof.
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