Bundesfinanzhof: Zinsen vom Fiskus sind Kapitaleinnahmen
Steuerzahler müssen Zinsen, die sie vom Finanzamt für Steuererstattungen erhalten, als Kapitaleinnahmen versteuern. Ist der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft, zahlen sie 25 Prozent Abgeltungsteuer oder ihren eigenen Steuersatz, wenn dieser günstiger ist. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VIII R 36/10).
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