Brandenburg: Beamte müssen private Öko-Strom-Anlage als Nebentätigkeit anmelden
Brandenburger Beamte müssen sich den privaten Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage als außerdienstliche Nebentätigkeit von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Das geht aus einem fünfseitigen Schreiben des …
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