BGH zur Kündigung von Lebensversicherungen: Kosten für Vertragsabschluss müssen auch kündbar sein
Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss auch die Abschlusskosten nicht weiter zahlen. Das hat der BGH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil im Rechtsstreit zwischen dem liechtensteinischen Lebensversicherer PrismaLife AG mit Kunden entschieden.
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