BGH zur fiktiven Abrechnung von Kfz-Haftpflichtschäden
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13) zur Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug geäußert. Konkret geht es um die Konstellation, dass die vom Sachverständigen angesetzten Reparaturkosten von den tatsächlichen abweichen.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de