BGH: Unkündbarkeit einer zusammen mit Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossenen «Nettopolice» unzulässig
Die vereinbarte Unkündbarkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen (sogenannter Nettopolicen) zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bei Abschluss eines Vertrages über eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung ist unzulässig. Das hat der Vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Fällen klargestellt (Urteile vom 12.03.2014, Az.: IV ZR 295/13 und IV ZR 255/13). Weiterlesen
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