BGH: Fehlerhafter Prospekt gilt als ursächlich für Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds
Enthält ein Anlageprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds fehlerhafte Angaben, so wird vermutet, dass die Verletzung der Aufklärungspflicht für den Fondsbeitritt ursächlich war. Mehr zum Thema 'Immobilienfonds'...Mehr zum Thema 'geschlossene Immobilienfonds'...
Weiterlesen auf: Haufe