Bauhandwerkersicherung - Bauherrn müssen bei Kündigung anteilig zahlen
Die Bauhandwerkersicherung regelt im Rahmen des Bauvertragsrechtes den Umfang bei Forderungsausfällen. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. März 2014 (VII ZR 349/12) muss der Bauherr bei freier Kündigung anteilig bezahlen. weiterlesen
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