Anzeigepflicht im Versicherungsrecht: BGH bleibt bei Falschangaben von Versicherungsnehmern weiterhin streng
Wer bewusst falsche Angaben gegenüber Versicherungen macht, läuft Gefahr, seine Police zu verlieren. Der BGH lässt hier keine Ausreden gelten – und hält trotz der Reformen im Versicherungsrecht auch in seiner aktuellen Rechtsprechung an dieser Linie fest. Kein Entlastungsgrund ist es, wenn ein Versicherungsmakler mit von der Partie war. Mehr zum Thema 'Versicherungsschutz'...Mehr zum Thema 'Anzeigepflicht'...
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