6.000,00 € Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung beim Zahnarzt
Ihr Zahnarzt muss Sie insbesondere dann über eine Behandlungsalternative aufklären, wenn die Risiken und Erfolgschancen beider Methoden sich wesentlich unterscheiden. Andernfalls muss er gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen.
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