Wertung von Verursachungsbeiträgen bei Unfällen mit Kfz-Beteiligung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil (BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12) mit der Abwägung der Verursachungsanteile beim Zusammenstoß eines Kraftfahrzeuges mit einem Fußgänger befasst. Danach darf im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ein schuldhaftes Verhalten des Fußgängers nur verwertet werden, wenn es tatsächlich zu dem Schaden oder zu dem Schadensumfang beigetragen hat.
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