Versicherungsrecht: Schadensregulierung: Haftpflichtversicherer darf im Versicherungsfall nicht auf Zeit spielen
Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf die Begleichung eines Schadens, der bei einem Autounfall entstanden ist, nicht unverhältnismäßig lang hinauszögern. Auch dann nicht, wenn sie noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten hatte.
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