Urteil: Irreführende Rechtsbehelfsbelehrung setzt Einspruchsfrist nicht in Gang
Das FG Münster hat durch Urteil (3 K 742/13 Kg, AO) entschieden, dass eine von den Familienkassen vielfach verwendete Rechtsbehelfsbelehrung irreführend ist und daher die Einspruchsfrist von einem Monat nicht in Gang setzt.
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