Urteil des OLG Oldenburg: 200.000 € Schmerzensgeld nach Disko-Schlägerei
Das OLG Oldenburg hat in seinem Urteil (Az. 12 U 130/13) einem Geschädigten nach einer körperlichen Auseinandersetzung vor einer Disko ein Schmerzensgeld von 200.000 € zugesprochen. Aufgrund der gravierenden Dauerschäden sei die Höhe angemessen.
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