Urteil des BGH - Kinder müssen auch bei Kontaktabbruch für die Pflege ihrer Eltern zahlen
Erwachsene Kinder müssen auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Sohn muss nun 9000 Euro Heimkosten zahlen, obwohl sein Vater ihn enterbt hat.
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