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Urteil: 60 Prozent Schuld bei Nutzung der Busspur

Kollidiert ein Autofahrer beim Linksabbiegen mit einem Auto, das auf der entgegenkommenden Busspur gefahren ist, haftet der Linksabbieger lediglich für 40 Prozent des entstandenen Schadens. Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden. Es sah in der verbotswidrigen Nutzung der Busspur einen schwerer wiegenden Verstoß als die Außerachtlassung der Sorgfalt beim Abbiegen (Az. 101 C 259/11). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte ein Autofahrer nach links in eine Tankstelleneinfahrt abbiegen. Aus der Gegenrichtung ist ein anderes Fahrzeug auf der Busspur gefahren und wollte ebenfalls auf das Tankstellengelände einfahren. Die Fahrzeuge stießen zusammen und keiner der beiden Autofahrer wollte Schuld am Unfall gewesen sein. Der Fahrer auf der Busspur ging vor Gericht, um die Schuldfrage zu klären. Seiner Meinung nach habe der Linksabbieger ihm die Vorfahrt genommen. Die Busspur habe er nur benutzt, um längere Wartezeiten im Stau zu vermeiden, da er sowieso abbiegen wollte. Das Gericht ist zu der Entscheidung gekommen, dass beide Seiten Schuld am Unfall haben. Der Linksabbieger hätte den Unfall laut Richter vermeiden können, wenn er sorgfältiger auf den Gegenverkehr geachtet hätte. Trotzdem habe der Kläger 60 Prozent des Schadens zu übernehmen, da er verbotenerweise auf der Busspur gefahren sei. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

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