Unfallversicherung: Sturz einer Lehrerin von einer Bierbank ist Arbeitsunfall
Stürzt eine Lehrerin bei dem Besuch eines Volksfestes, der offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt war, im Bierzelt von einer Festzeltbank und verletzt sich dabei, ist dies ein Dienstunfall, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Lehrerin überwachte im Bierzelt u.a. das gegenüber den Schülern ausgesprochene Alkoholverbot. Mehr zum Thema 'Alkohol'...Mehr zum Thema 'Klassenfahrten'...Mehr zum Thema 'Dienstunfall'...Mehr zum Thema 'Schule'...
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