Unfall auf der Autobahn - Haltegebot nach Verkehrsunfall vs. Halteverbot auf Autobahn
Wird das Feststellungsinteresse als Schutzzweck des § 142 StGB durch eine Weiterfahrt nur geringfügig beeinträchtigt, kann das Halteverbot auf der Autobahn Vorrang vor dem aus § 34 Abs. 1 Nr. 1 StVO und § 142 StGB folgende Halte- und Wartegebot haben.
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