Trennung von Werbung und Redaktion: BGH verlangt "Anzeige" statt "sponsored by"
Das Anzeigenblatt "GOOD NEWS" aus Stuttgart muss Beiträge, für die es von Sponsoren ein Entgelt kassiert, deutlicher kennzeichnen als bisher. Die Formulierung "sponsored by" reiche nicht aus, um den Anzeigencharakter aufzuzeigen, urteilte der BGH. Es müsse schon der Begriff "Anzeige" sein. Zuvor hatten die Richter den EuGH angefragt.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online