Steuertipp der Woche: Rentenversicherung: Rückzahlung nicht immer erbschaftsteuerpflichtig
Zahlt der Ehemann für seine Gattin einen Einmalbetrag in eine Rentenversicherung ein, darf das Finanzamt keine Erbschaftsteuer verlangen, wenn die Lebensgefährtin stirbt und die Versicherung ihm einen Teil des Betrags zurückerstattet. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (II R 29/11). Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Rentenversicherung'...Mehr zum Thema 'Steuertipps der Woche'...
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