Steuern kompakt – § 35a EStG | Lohn darf bar bezahlt werden
§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG regelt den Nachweis der jeweiligen haushaltsnahen Dienstleistung oder der Handwerkerleistung. In solchen Fällen ist keine Barzahlung zulässig. Die Regelung bezieht sich allerdings nicht auf haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Eine Barzahlung des Arbeitslohns führt daher nicht zur Versagung der Steuerermäßigung.
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