Steuerhinterziehung: Das Wichtigste zur Selbstanzeige
Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten in vollem Umfang unrichtige Angaben berichtigt, unvollständige Angaben ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, geht straffrei aus. Das gilt nicht nur für versuchte Steuerhinterziehungen, sondern auch für vollendete Delikte.
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