Sonderausgaben | Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht abzugsfähig
Haben Sie mit Ihrer Krankenkasse einen Selbstbehalt vereinbart, um die Beiträge so niedrig wie möglich zu halten? Wenn ja, dürfen Sie selbst getragene Kosten im Krankheitsfall nicht wie Beiträge zur Krankenversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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