Schnelle Leitung, zu lange Vertragslaufzeit
vzbv klagt erfolgreich gegen lange Vertragslaufzeit für den Anschluss ans Glasfasernetz18.02.2014 - Ein Kabelnetzbetreiber darf Grundstückseigentümer nicht 27 Jahre lang an einen Vertrag für den Anschluss ans Glasfasernetz binden. Ein derart langer Kündigungsausschluss benachteilige den Grundstückseigentümer unangemessen, entschied das Landgericht Leipzig nach einer Klage des vzbv gegen die "eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG".... mehr
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