Schadenersatz | Beschädigung des Frontscheibenwischers in der Waschstraße
Der Kunde muss die Beschädigung eines Frontscheibenwischers in einer Waschstraße beweisen, wenn er während des Waschvorgangs im Fahrzeug gesessen ist und nicht auszuschließen ist, dass er den Scheibenwischer während des Waschvorgangs benutzt hat (AG Radolfzell, Urteil vom 21.2.2013, Az. 2 C 214/11; Abruf-Nr. 132896 ).
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