Schadenabwicklung | Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs: BGH bestätigt den Erstattungsanspruch der Werkstatt
Der BGH hat sein Urteil aus dem Jahr 1977 bestätigt: Wenn eine Werkstatt ein Fahrzeug, das ihr gehört, nach einem Haftpflichtschaden in der eigenen Werkstatt repariert, hat sie Anspruch auf Erstattung des Marktpreises für die Reparatur. Irgendwelche u„Eigenkosten“ spielen keine Rolle.
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