Privathaftpflichtversicherung: Keine Leistung bei übermäßiger Beanspruchung einer Mietwohnung
In der Privathaftpflichtversicherung ist regelmäßig die gesetzliche Haftpflicht als Halter von zahmen Haustieren wie auch die Haftpflicht wegen Mietsachschäden in den Versicherungsschutz einbezogen. Ausgeschlossen sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. Drei Katzen können hierbei oftmals schon zu viel sein, wie der Beschluss des Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG Saarbrücken, 09.09.2013 - 5 W 72/13) zeigt.
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